Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungstickets
Für Eintrittskarten besteht kein Widerrufsrecht
Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Ticketbestellung ist unmittelbar nach Vertragsschluss verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.